Leihgeräte

Verleih von Ventum Kitesurfing Kit

Ab  100,00

Haftungsausschluss für den Kitesurfing-Materialverleih

Thema: Verleih von Kitesurfing-Material über GoShaka oder Next Level

Wenn du Kitesurfing-Material über GoShaka B.V. oder Next Level (im Folgenden "der Vermieter") mietest, erklärst du dich mit den folgenden Bedingungen einverstanden. Bitte lies diese Bedingungen sorgfältig durch, da sie deine Rechte und Pflichten beschreiben.

1. Haftung für Schäden

Der Mieter (im Folgenden "der Nutzer") ist in vollem Umfang für alle Schäden an der gemieteten Kitesurfing-Ausrüstung während des Mietzeitraums verantwortlich, unabhängig von der Ursache des Schadens. Dies gilt für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, Wetterbedingungen, Dritte oder andere Faktoren verursacht werden.

2. Reparatur und irreparabler Schaden

Wenn das gemietete Material beschädigt wird, erstattet der Nutzer die Kosten für die Reparatur. Ist das gemietete Material nach Ansicht des Vermieters nicht mehr zu reparieren, zahlt der Nutzer den aktuellen Marktwert des beschädigten Materials. Der Tageswert wird vom Vermieter unter Berücksichtigung des Alters und des Zustands des Materials zum Zeitpunkt der Beschädigung festgelegt.

3. Keine Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden oder andere Verluste, die sich aus der Nutzung der gemieteten Kitesurfing-Ausrüstung ergeben. Der Nutzer akzeptiert alle Risiken, die mit dem Kitesurfen verbunden sind, einschließlich der Nutzung des gemieteten Materials.

4. Versicherung

Der Vermieter rät dem Nutzer, eine eigene Versicherung abzuschließen, die Schäden an der gemieteten Ausrüstung abdeckt. Dies kann u. a. durch eine NKV-Mitgliedschaft.

Der Abschluss einer Versicherung liegt in der Verantwortung des Nutzers und nicht des Vermieters.

5. Höhere Gewalt

Der Vermieter haftet nicht für Schäden an der gemieteten Ausrüstung, die durch höhere Gewalt verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sturm, unvorhersehbare Wetterbedingungen oder andere Naturkatastrophen.

6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Niederlande. Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, werden dem zuständigen Gericht in Amsterdam vorgelegt.,

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